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   VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888   

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VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888 (https://dejure.org/2011,39292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2011 - 1 N 09.2888 (https://dejure.org/2011,39292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2011 - 1 N 09.2888 (https://dejure.org/2011,39292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung; Festsetzung einer Grünfläche; Zweckbestimmung der Grünfläche; Ausschluss jeglicher Bebauung; Landschaftsschutzgebiet; Abwägung der Eigentumsbelange; Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Von der Planung berührte schutzwürdige Eigentümerinteressen und die mit den Festsetzungen verfolgten Belange müssen im Rahmen der Abwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Dass kein über den allgemeinen Nutzungszweck "private Grünfläche" hinausgehender spezieller Nutzungszweck im Sinn der in § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB aufgeführten Beispiele festgesetzt wurde, macht die Regelung nicht zu einer unzulässigen Negativplanung (vgl. BVerwG vom 23.4.1998 NVwZ 1998, 1179; BayVGH vom 14.7.2006 Az. 1 N 04.582 RdNrn. 24 bis 26), auch wenn der Schwerpunkt der Planung auf der Freihaltung der Flächen von jeglicher Bebauung liegt.
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Es gibt keinen bauplanungsrechtlichen Grundsatz, wonach der Bedarf an Nebengebäuden auf dem zu bewirtschaftenden Grundstück selbst befriedigt werden soll (vgl. auch BVerwG vom 28.9.1988 NVwZ 1989, 354: Bei der Abgrenzung überbaubarer von den nicht überbaubaren Grundstücksflächen kommt es auf die Grenzen der Baugrundstücke nicht an).
  • VGH Hessen, 17.06.2010 - 4 C 713/09

    Festsetzung privater Grünfläche durch Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Die Rechtsprechung, die sich mit dem Entzug des Baurechts bei der Überplanung nach § 34 BauGB bebaubarer Grundstücke durch Festsetzung einer Grünfläche befasst, kann daher im vorliegenden Fall nicht herangezogen werden (vgl. etwa das von den Antragstellern benannte Urteil des HessVGH vom 17.6.2010 Az. 4 C 713/09.N ).
  • VGH Bayern, 13.01.2010 - 15 N 09.135

    Normenkontrolle: Präklusion von Einwendungen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Sie war hieran auch nicht etwa deshalb gehindert, weil etliche Bewohner des Plangebiets ihren dortigen Wohnraum nur jahreszeitlich beschränkt nutzen; denn es obliegt grundsätzlich den Betroffenen, sich über die Art der Bekanntmachung sie möglicherweise betreffender öffentlicher Angelegenheiten zu informieren und bei längerer Abwesenheit beispielsweise durch Einschaltung dritter Personen dafür Sorge zu tragen, dass sie von den Bekanntmachungen Kenntnis erhalten (BayVGH vom 13.1.2010 Az. 15 N 09.135 RdNr. 17, 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 7 D 30/07
    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Der Senat erachtet die von der Antragsgegnerin, einer Gemeinde mit etwa 4.000 Einwohnern, gewählte Form der Bekanntmachung auch im Zeitalter zunehmender Bedeutung des Internets für zulässig (vgl. OVG NRW vom 28.8.2008 Az. 7 D 30/07.NE RdNr. 43, der die Grenze für die Zulässigkeit einer Bekanntmachung durch öffentlichen Aushang bei einer Einwohnerzahl von 35.000 zieht, ab der es das Rechtsstaatsprinzip gebiete, Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich zu machen, dass sich betroffene Gemeindebürger verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen könnten).
  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 04.582

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzung und Zweckbestimmung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Dass kein über den allgemeinen Nutzungszweck "private Grünfläche" hinausgehender spezieller Nutzungszweck im Sinn der in § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB aufgeführten Beispiele festgesetzt wurde, macht die Regelung nicht zu einer unzulässigen Negativplanung (vgl. BVerwG vom 23.4.1998 NVwZ 1998, 1179; BayVGH vom 14.7.2006 Az. 1 N 04.582 RdNrn. 24 bis 26), auch wenn der Schwerpunkt der Planung auf der Freihaltung der Flächen von jeglicher Bebauung liegt.
  • BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02

    Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Überwiegen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Zu Recht hat die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer Abwägung auch die vier ohne Baugenehmigung im Außenbereich auf Fl.Nr. 131/6 errichteten baulichen Anlagen (Schuppen, Stall etc.) ausgeblendet, denn diese nicht genehmigungsfähigen und allenfalls geduldeten baulichen Anlagen vermitteln keine abwägungsrechtlich relevante Eigentumsposition (BVerwG vom 22.10.2002 Az. 9 VR 13.02 ).
  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis eines unmittelbar

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Die in der Ausweisung der privaten Grünflächen liegende Eigentumsbeschränkung ist auch deshalb verhältnismäßig, weil die Grünfläche nicht direkt bis an die "Hauswand" heranreicht (so etwa: BayVGH vom 21.12.2010, Az. 1 N 08.3385 RdNrn. 40 bis 43).
  • VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351

    Bebauungsplan mit Konsistenzfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
    Gravierende Verstöße gegen das Gebot einer widerspruchsfreien (konsistenten) Planung können sogar die städtebauliche Rechtfertigung eines Bebauungsplans (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) in Frage stellen (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 BayVBl 2007, 177 = BRS 70 Nr. 16).
  • VGH Bayern, 02.05.2007 - 25 N 04.777
  • VGH Bayern, 07.11.2001 - 1 N 98.3032

    Bauleitplanung: Festsetzung als Gründfläche trotz Landschaftsschutzverordnung

  • VGH Bayern, 19.04.1989 - 20 N 88.1690
  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 N 08.2409

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; private Grünfläche/Obstgärten; Erforderlichkeit;

  • VGH Bayern, 27.02.2018 - 15 N 16.2381

    Verkürzte Auslegung des Bebauungsplans nach erheblicher Änderung des Planentwurfs

    ...24 im Gegensatz zum Antragstellergrundstück nach Nordosten ein erweiterter "WA-Umgriff" zuerkannt wurde, als gleichheitswidrig anzusehen ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch BayVGH, U.v. 21.12.2010 - 1 N 08.3385 - juris Rn. 40 ff.; U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris Rn. 36),.
  • VGH Bayern, 18.02.2022 - 1 N 19.160

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan "Naturdenkmal Gletscherschliff"

    Dass kein über den allgemeinen Nutzungszweck "private Grünfläche" hinausgehender spezieller Nutzungszweck im Sinn der in § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB aufgeführten Beispiele festgesetzt wurde, macht die Regelung nicht zu einer unzulässigen Negativplanung, auch wenn der Schwerpunkt der Planung auf der Freihaltung der Flächen von jeglicher Bebauung liegt (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris Rn. 28).

    Darüber hinaus wurden auch (positive) Festsetzungen zum Erhalt des vorhandenen Baumbestands als "Funktionsgrün" gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB getroffen (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.2014 - 4 C 30.13 - BayVBl 2015, 279; OVG NW, U.v. 30.9.2014 - 2 D 87/13.NE - juris Rn. 61 zur Festsetzung zweier Obstbäume), durch die die Zweckbestimmung der privaten Grünfläche mittelbar konkretisiert wird (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.2011 a.a.O).

  • VGH Bayern, 18.07.2014 - 1 N 13.2501

    Bebauungsplan als Grundlage für Mittenwalder Hotel wirksam

    Das der Bauleitplanung zugrunde liegende Konzept muss daher folgerichtig und widerspruchsfrei umgesetzt werden (vgl. BayVGH" U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris).
  • VGH Bayern, 09.02.2012 - 4 B 11.279

    Wasserversorgung; Anschlussrecht; Freizeitgrundstück; Tierhaltung

    Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag der Kläger gegen die 12. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans "H...-...", mit dem die genannten Grundstücke sowie das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück Fl.Nr. 131/1 erstmals in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen und ein Teil der Flächen als private Grünfläche festgesetzt wurden, mit Urteil vom 22. März 2011 (Az. 1 N 09.2888) abgelehnt.

    Diese Planung verfolgt - wie der Verwaltungsgerichtshof bereits im Normenkontrollverfahren (Urteil vom 22. März 2011 Az. 1 N 09.2888 RdNr. 27) festgestellt hat - den Zweck, den erfassten Teilbereich, der sich zum Außenbereich hin erstreckt und den Übergang in die freie Landschaft darstellt, in der bisherigen Form und frei von jeglicher Bebauung zu erhalten.

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 2 N 14.2499

    Unwirksamer Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen das Abwägungsverbot -

    Das der Planung zugrundeliegende Konzept muss zudem möglichst widespruchsfrei (konsistent) umgesetzt werden (vgl. BayVGH, U. v. 31.5.2006 - 25 N 03.351 - BayVBl 2006, 177; U. v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris).
  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 1 N 15.938

    Bebauungsplan zur Erhaltung des Landschaftsbildes

    Im Übrigen hat eine Gemeinde auf den Vollzug einer naturschutzrechtlichen Regelung anders als auf den Vollzug eines Bebauungsplans keinen rechtlichen Einfluss (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris Rn. 29; U.v. 7.11.2001 - 1 N 98.3032 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 28.07.2023 - 9 N 20.2183

    Erfolgloses Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan

    Das der Bauleitplanung zugrunde liegende Konzept muss folgerichtig und widerspruchsfrei umgesetzt werden (vgl. BayVGH" U.v. 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - juris Rn. 31; U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris).
  • VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 N 10.93

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Gartenstadtcharakter; degressives Baurecht

    Das der Planung zugrundeliegende Konzept muss zudem möglichst widerspruchsfrei (konsistent) umgesetzt werden (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2006 - 25 N 03.351 - BayVBl 2006, 177; U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris).
  • VGH Bayern, 02.03.2023 - 1 ZB 22.1858

    Beseitigungsanordnung für ein Schwimmbecken

    Dadurch wird die Zweckbestimmung der privaten Grünfläche mittelbar konkretisiert (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2022 - 1 N 19.160 -- juris Rn. 25; U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris Rn. 28, U.v. 21.12.2010 - 1 N 08.3385 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 2 N 16.1243

    Ungleichbehandlung in Bebauungsplan durch unterschiedliche Handhabung von

    Das der Planung zugrundeliegende Konzept muss zudem möglichst widerspruchsfrei (konsistent) umgesetzt werden (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2006 - 25 N 03.351 - BayVBl 2006, 177; U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris).
  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 1 N 09.368

    Örtliche Bauvorschriften zur Erhaltung von Ortsbildern

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